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Liebe*r Abonnent*in,
der Winter hat Deutschland derzeit fest im Griff. Schnee, Eis und Kälte erhöhen das Unfallrisiko und stellen viele Menschen vor große Herausforderungen. Während einige ins Homeoffice ausweichen können, gilt das für andere nicht. Sie sind auch unter extremen Wetterbedingungen auf den Straßen im Einsatz, wie etwa die Arbeitskräfte bei Lieferdiensten in der Plattformökonomie. Ihre Tätigkeit ist wetterunabhängig. Was für Kundinnen und Kunden Komfort bedeutet, geht für die Fahrerinnen und Fahrer jedoch oft mit erhöhten Risiken einher.
Die Plattformökonomie hat innovative Geschäftsmodelle hervorgebracht, die für viele Menschen Perspektiven schaffen – als niedrigschwelliger Einstieg in den Arbeitsmarkt oder als flexibler Weg zur Existenzsicherung. 2021 arbeiteten 28 Millionen Menschen in der EU über digitale Plattformen, 2025 waren es nach Schätzungen bereits mehr als 40 Millionen.
Mit diesen Möglichkeiten sind aber auch Herausforderungen verbunden, insbesondere mit Blick auf faire Arbeitsbedingungen und die soziale Absicherung. Gerade bei Lieferdiensten wird dies deutlich. Viele Plattformtätige arbeiten häufig nicht mehr direkt für die Plattformen selbst, sondern über Vermittler oder Subunternehmen. Dies kann prekäre Arbeitsverhältnisse wie undurchsichtige Vertragskonstruktionen, mangelnden Arbeitsschutz, mögliche Unterschreitung des Mindestlohns und eine erschwerte Durchsetzung von Rechten nach sich ziehen. Durch den Einsatz algorithmischer Management-Systeme (AM-Systeme) kann sich das Informations- und Machtgefälle zwischen Arbeitsplattformen und Plattformtätigen verstärken und zu intransparenten Arbeitsbedingungen führen.
Ein wirksamer Schritt ist deshalb die Ende 2025 erfolgte Klarstellung im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG): Mit dem Inkrafttreten der Änderung des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zum 01.01.2026 werden plattformbasierte Lieferdienste explizit in den Branchenkatalog aufgenommen, in dem ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht.
Damit werden Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöht. Zudem ermöglicht die Regelung Missbrauch und illegale Praktiken durch Kontrollen effektiver zu bekämpfen. Dies stärkt den Schutz der Beschäftigten in einem wichtigen Bereich der Plattformarbeit.
Plattformökonomie und Digitalisierung bieten großes Potenzial für Innovation, Produktivität und gute Arbeit – und es braucht diese Innovationen im Tech-Bereich, insbesondere bei Künstlicher Intelligenz. Wenn sich dadurch aber der Arbeitsmarkt wandelt, müssen auch die Schutzstandards angepasst werden. Auch die im Dezember 2024 in Kraft getretene EU-Plattform-Richtlinie hat dieses Ziel. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, unter anderem sicherzustellen, dass Plattformtätige, auch wenn sie über Subunternehmen arbeiten, denselben Schutz erhalten wie bei einer direkten Anstellung. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) arbeiten wir derzeit an einem Referentenentwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht bis zum Dezember 2026.
Das BMAS setzt sich auch im neuen Jahr dafür ein, dass das Potenzial technologischer Innovationen unter Berücksichtigung von fairen Arbeitsbedingungen, sozialer Gerechtigkeit und Teilhabe genutzt wird, um Wirtschaft, Arbeitswelt und Gesellschaft voranzubringen und die Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen. Die Digitalisierung darf aber eindeutig nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen.
Ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr und eine informative Lektüre wünscht
Ihr Team der Abteilung Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft
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